Solarspitzengesetz 2025: Das sind die wichtigsten Änderungen

Solarspitzengesetz 2025 Photovoltaik - Übersicht
Am 25. Februar 2025 hat der Bundestag das neue Solarspitzengesetz verabschiedet – ein bedeutender Schritt, um den schnellen Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) besser ins deutsche Stromnetz zu integrieren. Was bedeutet das Gesetz konkret für Betreiber? Wir haben die wichtigsten Neuerungen verständlich zusammengefasst.

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Solarspitzengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist unter nachfolgendem Link einzusehen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/51/VO.html

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Zukünftig entfällt die Einspeisevergütung, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist. Das betrifft alle neuen PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden.

  • Ausgleich: Die entgangenen Zahlungen werden am Ende der regulären 20-jährigen EEG-Förderung nachgeholt.
  • Bestandsschutz: Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig wechseln und erhalten dann 0,6 Cent pro eingespeister kWh zusätzlich zur EEG-Vergütung.

Begrenzte Einspeisung ohne Smart Meter

Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen vorübergehend nur 60 % ihrer erzeugten Leistung ins Netz einspeisen.

  • Diese Begrenzung entfällt automatisch nach Installation eines Smart Meters.
  • Bestandsanlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Smart-Meter-Rollout wird beschleunigt

Der Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme für PV-Anlagen kommt schneller als gedacht – mit jährlichen Zusatzkosten:

  • 2–15 kW: +30 €/Jahr
  • 15–25 kW: +40 €/Jahr
  • 25–100 kW: +20 €/Jahr
  • +50 €/Jahr für eine Steuerungseinheit am Netzanschlusspunkt


Diese Investitionen sollen langfristig durch mehr Netzstabilität und effizientere Steuerung ausgeglichen werden.

Stromspeicher jetzt flexibler nutzbar

Eine der spannendsten Änderungen: Batteriespeicher dürfen künftig Netzstrom zwischenspeichern und diesen gezielt wieder ins Netz einspeisen. Dadurch sollen:

  • Stromspitzen geglättet
  • und Netzauslastungen besser gemanagt werden.

Für kleine PV-Speicher gibt es eine Pauschalregelung, größere Speicher nutzen eine Abgrenzungsoption, um zwischen selbst erzeugtem und bezogenem Strom zu unterscheiden.

Direktvermarktung wird einfacher

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird entbürokratisiert – das erleichtert vor allem kleineren und mittelständischen Betreibern den Zugang zum Energiemarkt.

Eine Pflicht zur Direktvermarktung gilt weiterhin erst ab 100 kWp installierter Leistung.

Netzstabilität und Verbraucherschutz im Fokus

Das Gesetz soll vor allem Netzengpässe verhindern und Lastspitzen im Solarstrombereich abfedern.

  • Verbraucher mit kleinen Anlagen müssen mit leicht höheren Kosten rechnen, profitieren aber von einer stabileren Netzintegration.
  • Eine bessere Speicherregelung könnte künftig zu niedrigeren Strompreisen beitragen.

Fazit: Solarspitzengesetz als Reaktion auf den PV-Boom

Das Solarspitzengesetz 2025 ist eine direkte Reaktion auf den rasanten Zubau von PV-Anlagen in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass erneuerbare Energien effizient, wirtschaftlich und netzdienlich ins Stromsystem integriert werden.

Die neuen Regelungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Tipp für Betreiber: Prüfen Sie jetzt, wie sich die Änderungen auf Ihre PV-Anlage auswirken – insbesondere in Bezug auf Speicherstrategien, Messsysteme und mögliche Fördermodelle.