Wo muss eine Photovoltaikanlage angemeldet werden?

Wo muss eine Photovoltaikanlage angemeldet werden - Abbildung Anträge
Erfahre hier mehr zu dem Thema, wo eine Photovoltaikanlage angemeldet werden muss. Hier erhälst du einen Überblick aller Stellen, Anmeldearten sowie einzuhaltende Fristen.

1. Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber

Bevor deine Solaranlage installiert wird, ist die Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich. Dies kannst du selbst beantragen oder deinem Installationsbetrieb überlassen.

 
Warum ist die Anmeldung notwendig?

Deine PV-Anlage wird ans öffentliche Stromnetz angeschlossen, um überschüssigen Strom einzuspeisen. Dafür meldest du die Anlage beim Netzbetreiber an, der später auch die Einspeisevergütung zahlt.

 
Schritte nach der Installation

Nach der Montage schickt der/die Installateur:in:

  1. das Inbetriebnahmeprotokoll und
  2. eine Bescheinigung zur Eintragung ins Marktstammdatenregister an den Netzbetreiber.
 
Wichtige Regelungen:
  • Ohne Anmeldung darfst du Solarstrom erzeugen, aber die Netzbetreiber-Anmeldung bleibt Pflicht.
  • Kein Limit für Eigenverbrauch: Du kannst so viel Strom nutzen, wie du produzierst.
 
Vereinfachte Anmeldung seit 2023

Für PV-Anlagen bis 30 kWp ist die Anmeldung über das Webportal des Netzbetreibers ausreichend, was den Prozess deutlich erleichtert.

Tipp: Besuche die Website deines Netzbetreibers für spezifische Informationen und Formulare!

 

2. Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)

Die Registrierung deiner Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob du den Strom einspeist oder selbst nutzt. Eine Nichtanmeldung kann hohe Bußgelder bis zu 50.000 Euro sowie den Verlust der Einspeisevergütung bedeuten.

 
Was ist das Marktstammdatenregister?

Das MaStR ist eine zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden – privat und gewerblich. Neben PV-Anlagen müssen auch Batteriespeicher und andere Stromspeicher registriert werden.

 
So funktioniert die Anmeldung:
  1. Registrierung im MaStR: Erstelle ein Konto auf marktstammdatenregister.de.
  2. Angabe der Anlagendaten: Trage die Standort- und Betriebsdaten deiner Anlage ein, z. B. Adresse, Leistung und Betreiberdaten.
  3. Zeitliche Fristen:
    • Neue Anlagen: Registrierung meist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
    • Anlagen vor dem 31. Januar 2019: Hatten eine Nachfrist bis Januar 2021.
  4. Sonderfälle: Meldest du eine geplante Anlage, kannst du diese bis zu 14 Tage vor Inbetriebnahme eintragen.
 
Besondere Anforderungen:
  • Eigenverbrauch: Bei Anlagen über 7 kW muss der Eigenverbrauch der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Stromlieferung an Dritte: Unabhängig von der Anlagengröße besteht Meldepflicht für EEG-Umlagen.
 
Zusätzliche Hinweise:
  • Datenschutz: Auch bereits im alten Register gemeldete Anlagen müssen neu eingetragen werden, da keine automatische Datenübertragung erfolgt.
  • Kosten: Die Anmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, abhängig von kommunalen Regelungen.
 
Batteriespeicher und Zusatzpflichten:

Installierst du parallel zur PV-Anlage einen Batteriespeicher, ist auch dieser registrierungspflichtig. Dies gilt für alle stationären Stromspeicher, unabhängig vom Installationsdatum.

 
Hilfe bei der Anmeldung:

Solltest du die Anmeldung nicht selbst vornehmen wollen, kannst du diese Aufgabe an deinen Installateur oder andere bevollmächtigte Dienstleister übertragen.

 

Übersicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage - Tabelle

 

3. Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt

Wenn du eine Photovoltaikanlage betreibst, musst du diese innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Einspeisung von Strom ins Netz, da hiermit Gewinne erzielt werden. Das Finanzamt stuft dies als unternehmerische Tätigkeit ein.

 
Schritte zur Anmeldung
  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen
    • Du kannst den Fragebogen direkt beim Finanzamt anfordern oder online über das ELSTER-Portal ausfüllen.
    • Erforderliche Angaben: Anlagendaten, voraussichtliche Umsätze, Bankverbindung.
  2. Umsatzsteuerregelung
    • Seit 2023 fällt für PV-Anlagen bis 30 kWp keine Umsatzsteuer auf Anschaffungen oder Einspeisung an. Dennoch ist eine Meldung verpflichtend.
  1. Einkommensteuerbefreiung
    • Gewinne aus Anlagen bis 30 kWp (bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp pro Einheit, max. 100 kWp pro Person) sind von der Einkommensteuer befreit.
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Fristen und Konsequenzen
  • Melde deine PV-Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme an, um Strafen zu vermeiden.
  • Bei verspäteter Meldung können gemäß § 52 EEG 10 € pro kWp und Monat anfallen.
 
Wichtig für Betreiber mehrerer Anlagen

Auch bei mehreren Anlagen greift die Steuerbefreiung, solange die Gesamtleistung von 100 kWp pro Steuerpflichtigen nicht überschritten wird. Diese Befreiung erfolgt automatisch.

 

4. Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen hängt vom Standort, der Nutzung und dem Gewinn ab. Grundsätzlich gilt:

  1. Keine Gewerbeanmeldung nötig:
    • Private PV-Anlagen auf Eigenheimen erfordern keine Gewerbeanmeldung.
    • Voraussetzung: Der Gewinn bleibt unter 24.500 € pro Jahr und die Anlage hat eine moderate Größe.
  2. Gewerbeanmeldung erforderlich:
    • Bei PV-Anlagen auf fremdgenutzten Gebäuden oder in Kombination mit anderen unternehmerischen Aktivitäten.
    • Wenn der Gewinn die Freigrenze von 24.500 € jährlich überschreitet.
    • Für große Anlagen mit einer Leistung von 30 kWp oder mehr (bzw. ab 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern).
    • Anmeldung innerhalb von vier Wochen beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt.
  3. Kleinunternehmerregelung:
    Anlagen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 € können als Kleinunternehmer geführt werden. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht.