Anmeldung Photovoltaikanlage – Erfahren Sie notwendigen Schritte

Abbildung Wo muss eine Photovoltaikanlage angemeldet werden

Sie planen, eine Photovoltaikanlage zu installieren, und fragen sich, wo und wie Sie diese anmelden musst? Keine Sorge! In diesem Artikel erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, welche Behörden und Stellen Sie informieren müssen, welche Fristen gelten und worauf Sie besonders achten sollten. So sind Sie bestens vorbereitet und können Ihre Solaranlage problemlos in Betrieb nehmen.

Übersicht Inhalt

Anmeldung Photovoltaikanlage: Netzbetreiber

Bevor Ihre Photovoltaikanlage überhaupt installiert wird, ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Diese Aufgabe übernimmt oft der Installationsbetrieb für Sie, aber auch als Betreiber:in können Sie diese Anmeldung selbst vornehmen.

Warum ist die Anmeldung notwendig?

Da Ihre Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, um überschüssigen Strom einzuspeisen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht. Dieser zahlt Ihnen später auch die Einspeisevergütung. Ohne diese Anmeldung ist der Betrieb Ihrer Anlage nicht zulässig.

Schritte nach der Installation

Nach der Montage deiner PV-Anlage sendet Ihr Installationsbetrieb:

  • das Inbetriebnahmeprotokoll

  • eine Bescheinigung für die Eintragung ins Marktstammdatenregister

an den Netzbetreiber. Erst nach dieser Meldung kann Ihre Anlage offiziell ans Netz gehen.

Wichtige Regelungen
  • Pflicht zur Anmeldung: Auch wenn Sie den erzeugten Solarstrom nur selbst nutzen, müssen Sie Ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden.

  • Vereinfachter Prozess seit 2023: Für Anlagen bis 30 kWp können Sie die Anmeldung über das Online-Portal Ihres Netzbetreibers vornehmen.

Anmeldung Photovoltaikanlage: MaStR der Bundesnetzagentur

Unabhängig davon, ob Sie den Strom selbst nutzen oder einspeisen, ist die Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das MaStR ist eine zentrale Datenbank, in der alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Neben Photovoltaikanlagen sind auch Batteriespeicher und andere Anlagen registrierungspflichtig.

So funktioniert die Anmeldung
    1. Registrierung im MaStR: Erstellen Sie ein Konto auf marktstammdatenregister.de.
    2. Angabe der Anlagendaten: Tragen Sie die Standort- und Betriebsdaten Ihrer Anlage ein, z. B. Adresse, Leistung und Betreiberdaten.
    3. Zeitliche Fristen:
      • Neue Anlagen: Registrierung meist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
      • Anlagen vor dem 31. Januar 2019: Hatten eine Nachfrist bis Januar 2021.
    4. Sonderfälle: Melden Sie eine geplante Anlage, können Sie diese bis zu 14 Tage vor Inbetriebnahme eintragen.
Besondere Anforderungen
  • Eigenverbrauch: Bei Anlagen über 7 kW muss der Eigenverbrauch der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Stromlieferung an Dritte: Unabhängig von der Anlagengröße besteht Meldepflicht für EEG-Umlagen.
Zusätzliche Hinweise
  • Datenschutz: Auch bereits im alten Register gemeldete Anlagen müssen neu eingetragen werden, da keine automatische Datenübertragung erfolgt.
  • Kosten: Die Anmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, abhängig von kommunalen Regelungen.
Batteriespeicher und Zusatzpflichten

Installieren Sie parallel zur PV-Anlage einen Batteriespeicher, ist auch dieser registrierungspflichtig. Dies gilt für alle stationären Stromspeicher, unabhängig vom Installationsdatum.

Konsequenzen bei Nichtanmeldung
  • Hohes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
  • Verlust der Einspeisevergütung
Übersicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage - Tabelle

Anmeldung Photovoltaikanlage: Finanzamt

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, sind Sie steuerrechtlich verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt zu melden.

Warum ist das notwendig?

Da Sie mit der Einspeisung von Strom ins Netz potenziell Gewinne erzielen, wird dies als unternehmerische Tätigkeit eingestuft.

Schritte zur Anmeldung
  1. Beantragen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt oder füllen ihn online über das ELSTER-Portal aus.

  2. Geben Sie die Anlagendaten, geschätzten Umsatz und Ihre Bankverbindung an.

Steuerliche Vorteile
  • Umsatzsteuer: Für Anlagen bis 30 kWp entfällt seit 2023 die Umsatzsteuer auf Anschaffungskosten und Einspeisung.

  • Einkommensteuerbefreiung: Gewinne aus Anlagen bis 30 kWp (oder 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) sind steuerfrei.

Fristen und Konsequenzen
  • Melden Sie Ihre PV-Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme an, um Strafen zu vermeiden.

  • Bei verspäteter Meldung können gemäß § 52 EEG 10 € pro kWp und Monat anfallen.

Wichtig für Betreiber mehrerer Anlagen

Auch bei mehreren Anlagen greift die Steuerbefreiung, solange die Gesamtleistung von 100 kWp pro Steuerpflichtigen nicht überschritten wird. Diese Befreiung erfolgt automatisch.

Anmeldung Photovoltaikanlage: Gewerbeamt

Ob Sie Ihre Photovoltaikanlage beim Gewerbeamt anmelden müssen, hängt von der Nutzung und den erzielten Gewinnen ab.

Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Private PV-Anlagen auf Eigenheimen

  • Jährliche Gewinne unter 24.500 Euro

Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Anlagen auf fremdgenutzten Gebäuden

  • Jährliche Gewinne über 24.500 Euro

  • Große Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung

Frist

Melden Sie ihre Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Gewerbeamt an.

Mister Solar hilft dir dabei, den Einstieg in die Solarenergie einfach und unkompliziert zu gestalten. Kontaktiere uns noch heute, um einen kostenlosen Solarcheck zu buchen und unverbindlich eine Ausschreibung zu starten.

Mister Solar (Mitgliedbetrieb des Bundesverband Solarwirtschaft) unterstützt dich bei dem Thema „Anmeldung Photovoltaik“.