1. Anmeldung Photovoltaikanlage: Netzbetreiber
Bevor deine Photovoltaikanlage überhaupt installiert wird, ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Diese Aufgabe übernimmt oft der Installationsbetrieb für dich, aber auch als Betreiber:in kannst du diese Anmeldung selbst vornehmen.
Warum ist die Anmeldung notwendig?
Da deine Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, um überschüssigen Strom einzuspeisen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht. Dieser zahlt dir später auch die Einspeisevergütung. Ohne diese Anmeldung ist der Betrieb deiner Anlage nicht zulässig.
Schritte nach der Installation:
Nach der Montage deiner PV-Anlage sendet dein Installationsbetrieb:
das Inbetriebnahmeprotokoll
eine Bescheinigung für die Eintragung ins Marktstammdatenregister
an den Netzbetreiber. Erst nach dieser Meldung kann deine Anlage offiziell ans Netz gehen.
Wichtige Regelungen:
Pflicht zur Anmeldung: Auch wenn du den erzeugten Solarstrom nur selbst nutzt, musst du deine Anlage beim Netzbetreiber anmelden.
Vereinfachter Prozess seit 2023: Für Anlagen bis 30 kWp kannst du die Anmeldung über das Online-Portal deines Netzbetreibers vornehmen.
2. Anmeldung Photovoltaikanlage: MaStR der Bundesnetzagentur
Unabhängig davon, ob du den Strom selbst nutzt oder einspeist, ist die Registrierung deiner Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das MaStR ist eine zentrale Datenbank, in der alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Neben Photovoltaikanlagen sind auch Batteriespeicher und andere Anlagen registrierungspflichtig.
So funktioniert die Anmeldung:
- Registrierung im MaStR: Erstelle ein Konto auf marktstammdatenregister.de.
- Angabe der Anlagendaten: Trage die Standort- und Betriebsdaten deiner Anlage ein, z. B. Adresse, Leistung und Betreiberdaten.
- Zeitliche Fristen:
- Neue Anlagen: Registrierung meist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
- Anlagen vor dem 31. Januar 2019: Hatten eine Nachfrist bis Januar 2021.
- Sonderfälle: Meldest du eine geplante Anlage, kannst du diese bis zu 14 Tage vor Inbetriebnahme eintragen.
Besondere Anforderungen:
- Eigenverbrauch: Bei Anlagen über 7 kW muss der Eigenverbrauch der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
- Stromlieferung an Dritte: Unabhängig von der Anlagengröße besteht Meldepflicht für EEG-Umlagen.
Zusätzliche Hinweise:
- Datenschutz: Auch bereits im alten Register gemeldete Anlagen müssen neu eingetragen werden, da keine automatische Datenübertragung erfolgt.
- Kosten: Die Anmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, abhängig von kommunalen Regelungen.
Batteriespeicher und Zusatzpflichten:
Installierst du parallel zur PV-Anlage einen Batteriespeicher, ist auch dieser registrierungspflichtig. Dies gilt für alle stationären Stromspeicher, unabhängig vom Installationsdatum.
Konsequenzen bei Nichtanmeldung:
- Hohes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
- Verlust der Einspeisevergütung
3. Anmeldung Photovoltaikanlage: Finanzamt
Wenn du eine Photovoltaikanlage betreibst, bist du steuerrechtlich verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt zu melden.
Warum ist das notwendig?
Da du mit der Einspeisung von Strom ins Netz potenziell Gewinne erzielst, wird dies als unternehmerische Tätigkeit eingestuft.
Schritte zur Anmeldung:
Beantrage den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt oder fülle ihn online über das ELSTER-Portal aus.
Gib die Anlagendaten, geschätzten Umsatz und deine Bankverbindung an.
Steuerliche Vorteile:
Umsatzsteuer: Für Anlagen bis 30 kWp entfällt seit 2023 die Umsatzsteuer auf Anschaffungskosten und Einspeisung.
Einkommensteuerbefreiung: Gewinne aus Anlagen bis 30 kWp (oder 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) sind steuerfrei.
Fristen und Konsequenzen:
Melde deine PV-Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme an, um Strafen zu vermeiden.
Bei verspäteter Meldung können gemäß § 52 EEG 10 € pro kWp und Monat anfallen.
Wichtig für Betreiber mehrerer Anlagen
Auch bei mehreren Anlagen greift die Steuerbefreiung, solange die Gesamtleistung von 100 kWp pro Steuerpflichtigen nicht überschritten wird. Diese Befreiung erfolgt automatisch.
4. Anmeldung Photovoltaikanlage: Gewerbeamt
Ob du deine Photovoltaikanlage beim Gewerbeamt anmelden musst, hängt von der Nutzung und den erzielten Gewinnen ab.
Keine Gewerbeanmeldung erforderlich:
Private PV-Anlagen auf Eigenheimen
Jährliche Gewinne unter 24.500 Euro
Gewerbeanmeldung erforderlich:
Anlagen auf fremdgenutzten Gebäuden
Jährliche Gewinne über 24.500 Euro
Große Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung
Frist:
Melde deine Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Gewerbeamt an.
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